Vogtei Willisau (1407–1798). Ergänzungs- und Registerband

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 2: Vogtei Willisau (1407–1798). Ergänzungs- und Registerband, bearbeitet von August Bickel, Basel 2007. XCII, 659 Seiten.

SSRQ LU II/2.3 

CHF 190.–

ISBN 978-3-7965-2293-2

 

Die Vogtei Willisau entstand 1407, als Luzern in Willisau von den Grafen von Aarberg-Valangin die Herrschaft übernahm. Die Verwaltung des neu erworbenen Besitzes übertrug der Rat der Stadt Luzern jeweils einem seiner Mitglieder auf Zeit. Grundlage beziehungsweise Gegenstand dieser Vogtei bildete ein im 14. Jahrhundert aus verschiedenen Rechten entstandener Güterkomplex. Sein wichtigster Bestandteil – Freiamt und Grafschaft Willisau – war seinerzeit als Pfand von Österreich erworben worden. Aber auch die Stadt Willisau gehörte dazu. Sie stammte ursprünglich samt der Pfarrei Willisau aus dem Allodialbesitz der Freiherren von Hasenburg. Die Kleinstadt Willisau war damals stark herrschaftlich geprägt, und auch unter Luzern blieb ihre Autonomie vergleichsweise bescheiden. Da aber der Vogt bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts in Luzern residierte, kam der Stadt Willisau beziehungsweise ihrem Schultheissen und Rat eine Scharnierfunktion in der Landesverwaltung zu. Insofern besass die kleine Stadt innerhalb der Vogtei Willisau doch eine ganz besondere Stellung, die ihr eine günstige Entwicklung ermöglichte.

Luzern hat seine Vogtei Willisau erfolgreich zur Territorialherrschaft ausgebaut. Die verschiedenen Twing- und Gerichtsherren wurden weitgehend zurückgedrängt und die Grenz- und Kompetenzstreitigkeiten mit dem Nachbarstand Bern schliesslich beigelegt. Von allen luzernischen Ämtern – die Bezeichnung Amt, Vogtei beziehungsweise Landvogtei sind weitgehend austauschbar – war Willisau am bevölkerungsreichsten und flächenmässig am zweitgrössten.

 

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